Gezielt sanieren noch vor der Zahlungsunfähigkeit
Die präventive Restrukturierung, auch vorinsolvenzliche Sanierungslösung genannt, setzt bereits vor der Insolvenzreife eines Unternehmens an. Davon profitieren insbesondere Unternehmen, die ein funktionsfähiges Geschäftsmodell besitzen, denen allerdings aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage die Zahlungsunfähigkeit droht.
Bisher wurde die Restrukturierung von mittelständischen Familienunternehmen häufig zu spät und erst nach Eintritt einer Insolvenzantragspflicht begonnen. Damit war sie auch mit dem Makel der Insolvenz verbunden. Mit der Einführung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (StaRUG), der am 1.1.2021 in Kraft getreten ist, ist gerade für Familienunternehmen ein sehr bedeutendes ‚neues Sanierungsinstrument‘ entstanden.
Im neuen Verfahren entscheidet das Unternehmen selbst, ob es die Unterstützung des Gerichts in Anspruch nimmt. Die Sanierungsbestrebungen sind dem Gericht lediglich anzuzeigen. Auch ist eine Sanierungsmoderation denkbar, deren Ziel es ist, dem Unternehmen einen Vergleich über die Verbindlichkeiten mit seinen Gläubigern zu ermöglichen. Die Geschäftsführung bleibt am Ruder und steuert die Restrukturierung eigenverantwortlich.