Durchstarten mit einem speziellen Insolvenzverfahren
Bereits durch die ESUG Insolvenzrechtsreform aus 2012 wurden neue Instrumente zur Sanierung von Unternehmen geschaffen. Eigenverwaltung und Insolvenzplan sind als echte Alternativen zu einer außergerichtlichen Sanierung in der Praxis angekommen und wurden in den zurückliegenden Jahren auch in mittelständischen Familienunternehmen immer häufiger genutzt.
Verspricht also eine Restrukturierung nach dem StaRUG – aus welchen Gründen auch immer – keinen Erfolg müssen Unternehmer über andere Handlungsoptionen nachdenken. Die Sanierungsoptionen Eigenverwaltung (§ 270b InsO n.F.) oder Schutzschirm (§ 270d InsO n.F.) sind auf den ersten Blick ‚große Unbekannte‘ und liegen etwas abseits dessen, was dem Unternehmer typischerweise bei Restrukturierung oder Sanierung in den Sinn kommt.